Dokumentierte Arbeitsplatzsicherheit

Mit unserem „Safetyfile“ haben Sie stets einen offiziellen Nachweis über unsere Arbeit in der Hand. Diese Dokumentation verbleibt bei Ihnen, unserem Kunden. Behörden, Arbeitsinspektoren oder Auditoren haben so jederzeit Einsicht in die Arbeit, die von uns für Sie im Bereich Sicherheit geleistet wurde. Das Safetyfile besteht aus zwei Rubriken, dem Arbeitssicherheitsdokument sowie dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument.

Arbeitssicherheitsdokument

Dieser Abschnitt beinhaltet alle Unterlagen, die die Betreuung unserer Sicherheitsfachkraft belegen. Es sind dies Einsatzberichte und Maßnahmenblätter sowie Berichte des Arbeitsinspektorats und der AUVA. Der Arbeitnehmerschutz in Ihrem Unternehmen wird so lückenlos dokumentiert. Die Maßnahmenblätter listen alle festgestellten Mängel auf und halten Verbesserungsvorschläge fest. Außerdem wird festgehalten, bis zu welchem Datum ein bestimmter Mangel beseitigt werden soll, damit die volle Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb wiederhergestellt ist.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument

In diesem Dokument wird der gesamte sicherheitstechnische Zustand Ihres Betriebs festgehalten. Die Unterlagen erhalten außerdem zusätzliche Informationen zum Arbeitnehmerschutz und sicherheitsrelevante Mindestanforderungen für verschiedene betriebliche Situationen. 

Sicherheit am Arbeitsplatz – lückenlos dokumentiert

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.