Safework
Brandschutz

Laufende Kursbesuche, Seminare und hauptsächlich die betriebliche Praxis bezeugen die fachliche Kompetenz unserer qualifizierten Brandschutzbeauftragten.

Die Aufgabengebiete unserer Brandschutzbeauftragten:

  • Gemäß der Arbeitsstättenverordnung ist die Ausarbeitung einer Brandschutzordnung vonnöten. Vorgeschriebene Inhalte dieser Brandschutzordnung sind technische und organisatorische Vorkehrungen und durchzuführende Maßnahmen, die die Brandverhütung und die Brandbekämpfung betreffen.
  • Die Einhaltung der Brandschutzordnung zu überwachen und jährlich eine Überprüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit durchzuführen.
  • Führen eines Brandschutzbuches und periodische Überprüfungen von Sicherheitsbeleuchtungen, Alarmeinrichtungen, Brandmeldeanlagen, Löschgeräten und stationären Löschanlagen.
  • Anfertigen eines Brandschutzplanes, mit dem örtlich zuständigen Feuerwehrkommando zur effizienten Durchführung eines Feuerwehreinsatzes.
  • Durchführung einer Brandalarm- und Räumungsübung; mindestens einmal jährlich.
  • Unterweisung Ihrer Mitarbeiter – in der Handhabung von Löschgeräten und über das Verhalten im Brandfall.
  • Durchführung der Eigenkontrolle, um brandgefährliche Mängel zu erkennen und rechtzeitig beheben zu können.
  • Treffen von Maßnahmen und Vorbereitungen, um im Ernstfall eine Evakuierung Ihres Unternehmens ausführen zu können.